Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung

Die Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung setzt die Vision von Solarstrom-Eigenverbrauch in Mehrfamilienhäusern um. Was früher das Privileg von Einfamilienhausbesitzern war, ist seit 2024 für alle möglich.

Anders als bei Mieterstrom braucht es dafür keine zusätzlichen Dienstleister und keine Bündelprodukte mit Netzstrom. Dadurch entfallen komplexe bürokratische Anforderungen und das finanzielle Risiko des Weiterverkaufs von Netzstrom. Und anders als bei Mieterstrom entfallen keine Grundgebühren für die Netznutzung bei den Teilnehmern: das macht das Modell kurzfristig weniger attraktiv als Mieterstrom – langfristig aber systemisch nachhaltig für die Energiewende.

Soweit die Theorie. In der Praxis stockt die Umsetzung derzeit häufig noch – vor allem an der Kenntnis über Rechte und Pflichten auf Seite der Nutzer und an der Implementierung von IT-Systemen durch die Verteilnetzbetreiber.

Auf dieser Seite werden Informationen bereitgestellt, um die Umsetzung der Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung in der Praxis zu unterstützen.

Analyse 09/2026: Wie gut ist der Entwurf der BNetzA zu zukünftigen Netzentgelten in der Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung?

Die Bundesnetzagentur bereitet derzeit eine neue Systematik für Netzentgelte vor, die ab dem 01.01.2029 gelten wird. Darin wird geregelt, wie die Kosten des Stromnetzes auf die Stromkunden verteilt werden. Im Augst 2026 wurde hierzu ein Entwurf veröffentlicht, der bis zum 18.09.2026 öffentlich konsultiert wird.

Die Bundesnetzagentur schlägt darin vor, dass jeder Teilnehmer der Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung einen vollen Prosumeraufschlag zahlt, in der gleichen Höhe wie ein Eigentümer eines Einfamilienhauses mit PV-Anlage. Dies würde für Teilnehmer in Mehrfamilienhäusern zu einem Aufschlag in Höhe von bis zu 160 EUR pro Jahr oder bis zu 32 ct/kWh für den Solarstrom führen.

Das 1000 GW Institut hat diesen Vorschlag anhand der von der Bundesnetzagentur aufgestellten Zielkriterien analysiert. Die Bewertung zeigt, dass das Ziel der „Umsetzbarkeit“ in den IT-Systemen der Netzbetreiber zwar maximal erfüllt wird, die Ziele der „Verursachergerechtigkeit“, des „Verbraucherschutzes“ und der
„Systemdienlichkeit“ jedoch stark verfehlt werden.

Die Analyse richtet sich insbesondere an Verbände und Vereine, welche das Ziel der unbürokratischen Nutzung von Solarstrom in Mehrfamilienhäusern teilen und beabsichtigen, einen Beitrag zu der Konsultation der Bundesnetzagentur zu leisten.

Die Konsultation läuft bis zum 18.09.2026. Berechtigt zur Teilnahme sind alle, von Unternehmen über Kommunen und Verbände bis zu Privatpersonen. Für einen Eindruck, wie so ein Beitrag aussehen kann und für erste Ideen zu den Inhalten gibt es hier ein Beispiel (Excel).

Pflichten der Verteilnetzbetreiber bei der Umsetzung der Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung

Eine Übersicht über den Prozessablauf der kaufmännisch-bilanziellen Prozesse im Rahmen der Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung hat das Bündnis Bürgerenergie hier veröffentlicht. Darin enthalten ist auch eine Übersicht über die Pflichten des Verteilnetzbetreibers und des grundzuständigen Messstellenbetreibers.

Diese Übersicht war die Grundlage für die Bewertung der Performance der Verteilnetzbetreiber in der Umfrage zur Umsetzung der Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung.

Umfrage zur Umsetzung der Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung

Im Frühling 2026 haben wir eine Umfrage zu Erfahrungen mit der Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung zusammen zusammen mit dem Bündnis Bürgerenergie (BBNe) durchgeführt.

Die Ergebnisse dieser Umfrage sind veröffentlicht unter www.vnb-transparenz.de. Auf dieser Plattform wird die Performance der Verteilnetzbetreiber in Deutschland transparent gemacht – die Umsetzung der Pflichten des Verteilnetzbetreibers bzgl. der Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung ist dabei ein Kriterium.

In Vorbereitung: Markttransparenzplattform zur Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung

Die Plattform www.ggv-transparenz.de soll Transparenz in den Markt der Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung bringen. Welche Projekte wurden schon umgesetzt, welche Dienstleister wurden genutzt und welche Erfahrungen wurden gemacht. Dabei sollen sowohl öffentlich verfügbare Informationen genutzt werden, als auch die Möglichkeit zum Eintragen eigener Projekte bestehen.

Die Plattform ist bereits online als Dummy-Version mit Status der öffentlichen Projekte zum Herbst 2025. Eine nutzbare Version ist in Vorbereitung. Bei Interesse an einer Zusammenarbeit an diesem Portal gerne melden über das Kontaktformular.

Umgesetzte Projekte – Stand Herbst 2025

Für Hinweise auf weitere umgesetzte Projekte sind wir dankbar, und beabsichtigen diese bei entsprechender Freigabe in die Liste aufzunehmen. Ebenfalls sind wir sehr interessiert an weit fortgeschrittenen Projekten, welche nicht umgesetzt werden konnten – sowie an den Gründen dafür.

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Weitere Websites mit Übersichten zu umgesetzten Projekten:

https://www.mieterstrom-info.de/wissen/praxis

https://www.sfv.de/gemeinschaftlich-solarstrom-mfh