Für 1000 GW PV in Deutschland sind leistungsfähige Verteilnetzbetreiber zentral. In dem Hintergrundpapier „Leistungsfähige Verteilnetzbetreiber: Wie Transparenz die Energiewende beschleunigen kann“ wurde herausgearbeitet, dass es erhebliche Verbesserungspotentiale gibt: bei den Verteilnetzbetreibern, aber insbesondere auch bei den Anreizen durch die Bundesnetzagentur. Genau hierzu findet im Rahmen des NEST-Prozesses Anfang 2026 (Deadline: 06.02.2026) die Konsultation statt.
Bislang vertritt die Bundesnetzagentur die Auffassung, dass Anreize für die Servicequalität von VNB nicht erforderlich sind (Nr. 119 in dem Entwurf der Festlegung). Dies wird begründet mit hinreichend spezifischen gesetzlichen Vorgaben, geringer wirtschaftlicher Relevanz und hohem Aufwand für die Datenerhebung. Dies steht in starkem Kontrast zu der Analyse in dem obigen Hintergrundpapier . Daher beteiligt sich das 1000GW Institut aktiv an der Konsultation, informiert und motiviert Netzkunden und deren Verbände für die Teilnahme und stellt relevante Informationen zu der Konsultation bereit.
In dem Hintergrundpapier „Gute Anreize für kundenorientierte Verteilnetzbetreiber“ werden die Argumente, die gegen die Einführung einer Anreizkomponente für Servicequalität angeführt werden, analysiert. Und die Gründe dafür, warum (fast) alle anderen Regulatoren weltweit eine solche Komponente nutzen. Wesentliche Argumente für die Nutzung solch einer Komponente werden anhand von internationalen Beispielen konkretisiert.
Ergänzt wird das Hintergrundpapier durch eine Datenbank zur Anwendung von Servicequalität als Anreizkomponente bei über 100 Regulatoren Weltweit (KI-generiert). Zusätzlich findet sich hier eine Sammlung der konkreten KPIs in Europa und Mindestanforderungen , mit denen Servicequalität durch anderer Regulatoren in der EU gemessen wird – oder als direkter Anreiz mit Pönalen verbunden wird.
Teilnehmen an der Konsultation:
Das Wichtigste ist die Teilnahme an der Konsultation der Bundesnetzagentur von möglichst vielen Akteuren, für die die Leistung der VNB relevant ist.
Wie man teilnimmt? Ganz einfach:
- Excel runterladen und mit Vorschlägen befüllen (Tab „Stellungnahme“)
- Institution und Name eintragen (Tab „Informationen“)
- bis zum 06.02.2026 senden an: gbk@bnetza.de mit dem Betreff „Qualitätsregulierung; GBK-24-02-1#4““
- Für die Veröffentlichung der Stellungnahme (optional) dieses Formular zur Freigabe zur Veröffentlichung beigefügen.
Wer sich mit dem Fokus auf die Anliegen der Bürgerenergie – Mieterstrom / GGV / Energy Sharing – beteiligen möchte, findet hier erste Formulierungsideen. Gerne ergänzen durch eigene Erfahrungen!
Wer sich für eine bessere Umsetzung der Regelungen der Mako-Prozesse einsetzen möchte, findet hier erste Formulierungsideen. Gerne ergänzen durch eigene Erfahrungen!
Wer sich an dem Verbändeappel „Zugang zu Stromnetzen sichern – Zukunft ermöglichen“ beteiligt hat, findet hier erste Formulierungsideen, welche die Forderungen des Appels in das Thema der Anreizregulierung übersetzen.
Der aktuelle Entwurf des Konsultationsbeitrags des 1000GW Instituts ist hier zu finden.
Eine zur Kommentierung offene Version des Hintergrundpapiers befindet sich hier – die begleitende Strukturierung der Gedanken und Sammlung von Ideen für die Konsultation hier. Weitere Argumente und Konkrete Beispiele gerne hinzufügen als Kommentare!
Einordnung zu Konsultationen zu „Datenformaten“ vs. „Anreizregulierung“
Zur Einordnung: Bis zum 23.01.2026 wurden die zu erhebenden Daten für aktuell vorgeschlagenen zukünftigen Anreizdimensionen konsultiert. Diese Konsultation zur Datenerhebung verlief zwar zeitlich vorgelagert (mit dem Ziel der Datenabfrage im Rahmen des Monitoringprozesses 2026), ist aber keine Vorfestlegung auf die zukünftigen Details der Anreize. Bei Interesse ist hier ist der Beitrag des 1000 GW Instituts für diese Konsultation zu der Datenerhebung zu lesen.
Bis zum 06.02.2026 wird nun konsultiert, welche Ziele in Zukunft für die VNB mit finanziellen Anreizen verknüpft werden. Eine Frage dabei ist, ob eine neue Dimension mit Fokus auf den Kunden („Servicequalität“) eingeführt werden soll oder nicht. Der konsultierte Entwurf der Festlegung – leider noch ganz ohne „Netzservicequalität“ – ist hier veröffentlicht. Details zu dem Verfahren finden sich hier.
Konkret zum Unterschied der beiden Konsultationen:
- In der Konsultation zum 23.01.2026 wurden Kriterien der Datenerhebung konsultiert, für die bisherigen, unverbindlichen Vorschläge zu zukünftigen Anreizen. Zum Beispiel, wie „Digitalisierung“ konkret zu bemessen ist. Ist ein VNB, der seine Netze komplett digitalisiert hat, aber jede Anmeldung für zeitvariable Netzentgelte mit Modul 3 nur per Fax entgegennimmt 100% digitalisiert? Oder sollte man solche kaufmännisch-bilanziellen Prozesse auch mit abfragen? sein sollten.
- In der Konsultation zum 06.02.2016 werden nun die zukünftigen Anreize konsultiert. Zum Beispiel, ob ein Netzbetreiber wie in fast allen europäischen Staaten einen finanziellen Vorteil davon haben soll, wenn Netzkunden mit den Prozessen und der Arbeit zufrieden sind? Oder soll auch zukünftig lediglich die Anzahl der Stromausfälle relevant sein? Sollten Änderungen in den zukünftigen Anreizen aufgenommen werden, wird es dafür eine erneute Konsultation zur Datenerhebung geben.


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